Außergerichtliche Streitbeilegung
Das Gesetz soll dazu dienen, dem Verbraucher eine schnelle, kostengünstige Möglichkeit anzubieten, wie er Streitigkeiten mit dem Online-Händler außergerichtlich beilegen kann. Online-Händler werden aber nicht zur Teilnahme an einer Schlichtung verpflichtet.